| Immer
wieder gibt es im Leben Entscheidungen, die andere mitbetreffen,
zum Beispiel:
- wo
die Feiertage verbringen
- zu Hause essen oder ins Restaurant gehen
- mit Freunden gemeinsam Urlaub machen
- den Samstag im Vereinsheim zubringen
- dreimal die Woche abends nicht da sein wegen Sport
- wen zum Geburtstag/Hochzeit o. Ä. einladen
- den Job an erste Stelle setzen
- Kinder ja oder nein
- ein Umzug weiter weg, vielleicht sogar ins Ausland
- einen sicheren Job kündigen
Manche Entscheidungen betreffen eher Kleinigkeiten, andere
haben sehr große Auswirkungen. Wichtig ist nicht nur,
wie viel Bedeutung man selbst einer Entscheidung beimisst:
Denn auch eine vermeintliche Kleinigkeit kann unschöne
Konsequenzen nach sich ziehen.
Nehmen
wir an, Sie verstehen sich mit einem guten Freund Ihres
Lebenspartners - oder Ihrer Lebenspartnerin - nicht besonders.
Das weiß Ihr/e Partner/in und lädt den Freund/die
Freundin ungefragt zum Essen ein. Da Ihr Partner glaubt,
dass Sie niemals zustimmen würden, überrumpelt
er Sie. In der Hoffnung, dass Sie sich vielleicht doch noch
verstehen lernen, werden Sie vor vollendete Tatsachen gestellt.
Wird
das funktionieren? - Die Chancen stehen schlecht. Vor allen
Dingen, weil Ihr Partner Ihnen das "Mitspracherecht"
entzieht, wenn er Sie vor vollendete Tatsachen stellt.
Das
krasseste Beispiel, das ich dazu jemals gehört habe,
war ein Ehemann und Vater von zwei Kindern, der ein Jobangebot
seiner Firma annahm und erst im Nachhinein seiner Ehefrau
Bescheid gab: Die Stelle war ein Auslandsaufenthalt im Fernen
Osten, der über drei volle Jahre ging!
Mitentscheiden
lassen oder Tatsachen schaffen?
Wann
immer Sie eine Entscheidung treffen, von der andere mitbetroffen
sind, ist es wichtig, sich dessen bewusst zu sein. Überlegen
Sie sich, in welchem Maße die andere Person betroffen
ist und auch in welcher Hinsicht.
Kürzlich
habe ich von einer Hochzeit gehört, bei der es einen
"allgemeinen" Konsens gab, dass die Gäste
statt einzelner Geschenke gemeinsam eine Fernreise für
das Brautpaar finanzieren sollten. Die engsten Angehörigen
waren dafür, also war das "ausgemacht" -
die Gäste staunten nicht schlecht, als ihnen ein sehr
hoher Betrag als "ihr Anteil" und eine Bankverbindung
präsentiert wurden. Hier haben die Personen, die diese
Entscheidung trafen, überhaupt nicht an andere gedacht.
Weder
an die Gäste, die sich vielleicht generell nicht an
einem Gemeinschaftsgeschenk beteiligen möchten. Noch
an diejenigen, die nicht so viel Geld für ein Hochzeitsgeschenk
ausgeben wollen oder können.
Sie haben aber auch nicht an das Brautpaar gedacht: Es mag
schon sein, dass diese sich eine Fernreise wünschen,
aber vielleicht ist es ihnen sehr unangehm, das den Gästen
in dieser Form aufs Auge zu drücken. Ganz abgesehen
davon, dass die ganze Aktion zu Unmut gegenüber der
Hochzeit führen kann und damit die Feier und die Beziehungen
untereinander trübt.
Auch bei kleineren Dingen tappt man leicht in diese Falle.
Berücksichtigen Sie daher immer:
Geht es um eine "gleichberechtigte" Entscheidung?
Gemeinsames
Geld ausgeben, zusammen verbrachter Urlaub, Lebensgestaltung
(z. B. Kinderwunsch), eine Doppel-WG, bei der ein Part plötzlich
ausziehen will ... alles, was eine andere Person unmittelbar
betrifft, gehört dazu.
Bitte
beachten Sie: "Gleichberechtigt" bezieht sich
hier auf den Grad der Betroffenheit und des Mitspracherechts.
Es geht nicht darum, wie die unterschiedlichen Ansichten
aussehen, sondern lediglich um das Bewusstsein, dass Sie
bei diesen Entscheidungen die andere Person immer mit einbeziehen
müssen, weil Sie sonst über deren Wünsche
und Bedürfnisse komplett hinweggehen und es zu einem
Ungleichgewicht oder auch sehr negativen Konsequenzen kommen
kann, die wiederum nicht nur Sie selbst, sondern weitere
Personen beeinflussen können.
Beispiel:
Der Ehepartner leiht sich heimlich Geld, um an der Börse
zu spekulieren und das Familienvermögen aufzubessern.
Er scheitert und plötzlich steht die Familie mit hohen
Schulden da.
Ist
es zwar Ihre Entscheidung, aber wirkt sie sich massiv auf
die andere Person aus?
Ein
junges Pärchen ist seit einem halben Jahr zusammen.
Nun bekommt sie das Angebot, für ein Jahr in die USA
zu gehen. Natürlich ist das ganz allein ihre Entscheidung.
Der Freund ist jedoch massiv betroffen: entweder von einer
Trennung, wenn sich seine Freundin mit der Job-Entscheidung
gegen die Beziehung ausspricht. Oder aber mit dem Arrangement
einer Fernbeziehung, wenn sich die Freundin vorstellt, die
Beziehung beizubehalten.
Geht
es um eine Wahl, ist Ihre Entscheidung also in Wirklichkeit
nur ein Vorschlag?
Nehmen
wir dasselbe Beispiel von eben: Die junge Frau bekommt das
Job-Angebot im Ausland, will diese Entscheidung aber gar
nicht alleine treffen, sondern sieht es als Option an und
will die Entscheidung davon abhängig machen, wie ihr
Freund dazu steht.
Oder:
Sie haben sich entschieden, demnächst mal einen Campingurlaub
zu machen. Diese Entscheidung ist aber nicht in Stein gemeißelt,
sondern eigentlich nur ein Vorschlag.
Achtung:
Oft führt eine uneindeutige Formulierung dazu, dass
die betroffene Person nicht erkennen kann, ob etwas nun
eine feste Entscheidung oder ein Vorschlag ist. Leider kommt
es dadurch häufig zu Missverständnissen: Person
A spricht vom tollen Angebot, im Ausland zu arbeiten - und
bei Person B rattert es gleich im Hirn. (Sie will weggehen,
stellt mich vor vollendete Tatsachen, spricht nicht mal
vorher mit mir, sie will Schluss machen und und und).
Ist
es alleine Ihre Sache, aber wichtig, dass Sie die Entscheidung
mit den davon betroffenen Leuten besprechen?
Stellen
Sie sich vor, Sie sind Chef einer Firma. Jetzt haben Sie
beschlossen, Ihr Unternehmen zu verkaufen. Das ist ganz
alleine Ihre Sache. Es ist ja Ihre Firma! Es wäre aber
fatal, wenn Sie den Mitarbeitern nicht Bescheid geben, sie
über Ihre Entscheidung unterrichten und auch klären,
was das für diese bedeutet.
Kürzlich
hatte ich mit einer Frau Kontakt, die gerne eine Stunde
in der Woche ins Fitnessstudio gehen möchte. Sie traut
sich aber nicht, weil ihr Ehemann ihr Egoismus vorwirft
und ihr schlechtes Gewissen es ihr "verbietet".
Das ist ein schönes Beispiel für eine Sache, die
ihre alleinige Entscheidung ist. Natürlich ist ihre
Familie mehr oder weniger davon betroffen und ist es wichtig,
dafür eine Lösung zu finden. Vielleicht müsste
man sich um Kinderbetreuung kümmern, wenn die Kinder
noch kleiner sind. Oder das Abendessen zeitlich etwas verschieben,
wenn man nach wie vor am gemeinsamen Essen auch an diesem
einen Tag festhalten will.
Ungut
wäre es, niemandem Bescheid zu sagen und einfach weg
zu bleiben. Oder mit der "Du kannst mich mal gerne
haben, jetzt erst recht"-Hammermethode vorzugehen.
Im nächsten
Tipp drehen wir das wichtige Thema "Mitspracherecht"
um: Was ist, wenn Sie selbst von einer Entscheidung betroffen
sind?
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