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Entscheidungen - Tipp Nr. 21:
Mitspracherecht, Teil 1
 
 
Immer wieder gibt es im Leben Entscheidungen, die andere mitbetreffen, zum Beispiel:

- wo die Feiertage verbringen
- zu Hause essen oder ins Restaurant gehen
- mit Freunden gemeinsam Urlaub machen
- den Samstag im Vereinsheim zubringen
- dreimal die Woche abends nicht da sein wegen Sport
- wen zum Geburtstag/Hochzeit o. Ä. einladen
- den Job an erste Stelle setzen
- Kinder ja oder nein
- ein Umzug weiter weg, vielleicht sogar ins Ausland
- einen sicheren Job kündigen


Manche Entscheidungen betreffen eher Kleinigkeiten, andere haben sehr große Auswirkungen. Wichtig ist nicht nur, wie viel Bedeutung man selbst einer Entscheidung beimisst: Denn auch eine vermeintliche Kleinigkeit kann unschöne Konsequenzen nach sich ziehen.

Nehmen wir an, Sie verstehen sich mit einem guten Freund Ihres Lebenspartners - oder Ihrer Lebenspartnerin - nicht besonders. Das weiß Ihr/e Partner/in und lädt den Freund/die Freundin ungefragt zum Essen ein. Da Ihr Partner glaubt, dass Sie niemals zustimmen würden, überrumpelt er Sie. In der Hoffnung, dass Sie sich vielleicht doch noch verstehen lernen, werden Sie vor vollendete Tatsachen gestellt.

Wird das funktionieren? - Die Chancen stehen schlecht. Vor allen Dingen, weil Ihr Partner Ihnen das "Mitspracherecht" entzieht, wenn er Sie vor vollendete Tatsachen stellt.

Das krasseste Beispiel, das ich dazu jemals gehört habe, war ein Ehemann und Vater von zwei Kindern, der ein Jobangebot seiner Firma annahm und erst im Nachhinein seiner Ehefrau Bescheid gab: Die Stelle war ein Auslandsaufenthalt im Fernen Osten, der über drei volle Jahre ging!

 

Mitentscheiden lassen oder Tatsachen schaffen?

Wann immer Sie eine Entscheidung treffen, von der andere mitbetroffen sind, ist es wichtig, sich dessen bewusst zu sein. Überlegen Sie sich, in welchem Maße die andere Person betroffen ist und auch in welcher Hinsicht.

Kürzlich habe ich von einer Hochzeit gehört, bei der es einen "allgemeinen" Konsens gab, dass die Gäste statt einzelner Geschenke gemeinsam eine Fernreise für das Brautpaar finanzieren sollten. Die engsten Angehörigen waren dafür, also war das "ausgemacht" - die Gäste staunten nicht schlecht, als ihnen ein sehr hoher Betrag als "ihr Anteil" und eine Bankverbindung präsentiert wurden. Hier haben die Personen, die diese Entscheidung trafen, überhaupt nicht an andere gedacht.

Weder an die Gäste, die sich vielleicht generell nicht an einem Gemeinschaftsgeschenk beteiligen möchten. Noch an diejenigen, die nicht so viel Geld für ein Hochzeitsgeschenk ausgeben wollen oder können.
Sie haben aber auch nicht an das Brautpaar gedacht: Es mag schon sein, dass diese sich eine Fernreise wünschen, aber vielleicht ist es ihnen sehr unangehm, das den Gästen in dieser Form aufs Auge zu drücken. Ganz abgesehen davon, dass die ganze Aktion zu Unmut gegenüber der Hochzeit führen kann und damit die Feier und die Beziehungen untereinander trübt.


Auch bei kleineren Dingen tappt man leicht in diese Falle. Berücksichtigen Sie daher immer:


Geht es um eine "gleichberechtigte" Entscheidung?

Gemeinsames Geld ausgeben, zusammen verbrachter Urlaub, Lebensgestaltung (z. B. Kinderwunsch), eine Doppel-WG, bei der ein Part plötzlich ausziehen will ... alles, was eine andere Person unmittelbar betrifft, gehört dazu.

Bitte beachten Sie: "Gleichberechtigt" bezieht sich hier auf den Grad der Betroffenheit und des Mitspracherechts. Es geht nicht darum, wie die unterschiedlichen Ansichten aussehen, sondern lediglich um das Bewusstsein, dass Sie bei diesen Entscheidungen die andere Person immer mit einbeziehen müssen, weil Sie sonst über deren Wünsche und Bedürfnisse komplett hinweggehen und es zu einem Ungleichgewicht oder auch sehr negativen Konsequenzen kommen kann, die wiederum nicht nur Sie selbst, sondern weitere Personen beeinflussen können.

Beispiel: Der Ehepartner leiht sich heimlich Geld, um an der Börse zu spekulieren und das Familienvermögen aufzubessern. Er scheitert und plötzlich steht die Familie mit hohen Schulden da.

 

Ist es zwar Ihre Entscheidung, aber wirkt sie sich massiv auf die andere Person aus?

Ein junges Pärchen ist seit einem halben Jahr zusammen. Nun bekommt sie das Angebot, für ein Jahr in die USA zu gehen. Natürlich ist das ganz allein ihre Entscheidung. Der Freund ist jedoch massiv betroffen: entweder von einer Trennung, wenn sich seine Freundin mit der Job-Entscheidung gegen die Beziehung ausspricht. Oder aber mit dem Arrangement einer Fernbeziehung, wenn sich die Freundin vorstellt, die Beziehung beizubehalten.

 

Geht es um eine Wahl, ist Ihre Entscheidung also in Wirklichkeit nur ein Vorschlag?

Nehmen wir dasselbe Beispiel von eben: Die junge Frau bekommt das Job-Angebot im Ausland, will diese Entscheidung aber gar nicht alleine treffen, sondern sieht es als Option an und will die Entscheidung davon abhängig machen, wie ihr Freund dazu steht.

Oder: Sie haben sich entschieden, demnächst mal einen Campingurlaub zu machen. Diese Entscheidung ist aber nicht in Stein gemeißelt, sondern eigentlich nur ein Vorschlag.

Achtung: Oft führt eine uneindeutige Formulierung dazu, dass die betroffene Person nicht erkennen kann, ob etwas nun eine feste Entscheidung oder ein Vorschlag ist. Leider kommt es dadurch häufig zu Missverständnissen: Person A spricht vom tollen Angebot, im Ausland zu arbeiten - und bei Person B rattert es gleich im Hirn. (Sie will weggehen, stellt mich vor vollendete Tatsachen, spricht nicht mal vorher mit mir, sie will Schluss machen und und und).

 

Ist es alleine Ihre Sache, aber wichtig, dass Sie die Entscheidung mit den davon betroffenen Leuten besprechen?

Stellen Sie sich vor, Sie sind Chef einer Firma. Jetzt haben Sie beschlossen, Ihr Unternehmen zu verkaufen. Das ist ganz alleine Ihre Sache. Es ist ja Ihre Firma! Es wäre aber fatal, wenn Sie den Mitarbeitern nicht Bescheid geben, sie über Ihre Entscheidung unterrichten und auch klären, was das für diese bedeutet.

Kürzlich hatte ich mit einer Frau Kontakt, die gerne eine Stunde in der Woche ins Fitnessstudio gehen möchte. Sie traut sich aber nicht, weil ihr Ehemann ihr Egoismus vorwirft und ihr schlechtes Gewissen es ihr "verbietet".
Das ist ein schönes Beispiel für eine Sache, die ihre alleinige Entscheidung ist. Natürlich ist ihre Familie mehr oder weniger davon betroffen und ist es wichtig, dafür eine Lösung zu finden. Vielleicht müsste man sich um Kinderbetreuung kümmern, wenn die Kinder noch kleiner sind. Oder das Abendessen zeitlich etwas verschieben, wenn man nach wie vor am gemeinsamen Essen auch an diesem einen Tag festhalten will.

Ungut wäre es, niemandem Bescheid zu sagen und einfach weg zu bleiben. Oder mit der "Du kannst mich mal gerne haben, jetzt erst recht"-Hammermethode vorzugehen.

Im nächsten Tipp drehen wir das wichtige Thema "Mitspracherecht" um: Was ist, wenn Sie selbst von einer Entscheidung betroffen sind?

 

 
   
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