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Entscheidungen - Tipp Nr. 22:
Mitspracherecht, Teil 2
 
 
Im letzten Tipp ging es um Entscheidungen, bei denen andere betroffen sind. Heute drehen wir den Spieß um. Was ist, wenn Sie selbst von einer Entscheidung betroffen sind?

Eigentlich wünscht sich doch jeder von anderen, dass diese konstruktives Feedback geben und neben den eigenen Befindlichkeiten auch unsere Bedürfnisse und Wünsche respektieren. Doch wenn man selbst betroffen ist, sieht man, dass das gar nicht immer so leicht ist.

Angenommen einer Firma geht es wirtschaftlich so schlecht, dass sie von der Pleite bedroht ist. Im Unternehmen arbeiten zehn Festangestellte. Mit einem harten Sparkurs könnte die Firma die Kurve kratzen und fortbestehen. Allerdings müssten unter anderem vier Mitarbeiter entlassen werden.

- Ist man überhaupt nicht betroffen, würde man als Außenstehender wohl die Entlassung befürworten. Immerhin könnte das Unternehmen weiterbestehen und sechs Arbeitsplätze erhalten bleiben. Wird nichts dergleichen gemacht und geht die Firma den Bach runter, verlieren alle zehn Mitarbeiter ihre Stelle.

- Ist man einer der Mitarbeiter, der seine Stelle behalten könnte, wird man auch dafür sein, dass der eigene Arbeitsplatz fortbestehen kann. Natürlich heißt das nicht, dass man mit der Maßnahme einverstanden ist oder sich nicht auch ganz schrecklich fühlt, wenn Kollegen gekündigt würde.

- Ist man einer der Mitarbeiter, der eine Kündigung erhält, wird man die Situation natürlich anders betrachten. Selbst wenn man rein sachlich nachvollziehen kann, dass es sinnvoll ist, die Firma mit weniger Mitarbeitern und drastischen Sparmaßnahmen zu retten anstatt sie zu schließen, wird man angesichts der Bedrohung des eigenen Arbeitsplatzes die Sache anders beurteilen oder gar auf die Barrikaden gehen, ganz einfach, weil man die eigene Situation handlen muss.


Nicht immer sind die Entscheidungen so drastisch. Dennoch habe ich dieses Einstiegsbeispiel ganz bewusst gewählt. Man kann mit solchen eindeutigen Beispielen oft sehr viel besser die eigene Haltung ergründen.

Im Alltag haben wir es meist mit Entscheidungen zu tun, die "leisere Zwischentöne" und Befindlichkeiten ansprechen. Diese führen leider oft dazu, dass man nur auf eigene Bedürfnisse achtet ... oder diese missachtet.


Stellen Sie sich vor, Ihre Lebensgefährtin möchte gerne einen Tanzkurs besuchen. Da Sie selbst ein Tanzmuffel sind, haben Sie keine Lust. Ihre Freundin entscheidet sich schließlich, sich alleine anzumelden, und fragt Sie um Ihre Meinung dazu.
Eigentlich könnten Sie froh sein: Ihre Freundin mag tanzen. Sie akzeptiert, dass Sie keine Lust dazu haben, sucht nach einer Lösung und will Ihr Okay zu ihrer Entscheidung.


Jetzt kommen natürlich Ihre Befindlichkeiten ins Spiel:

- Bin ich damit einverstanden, dass meine Freundin ein oder zweimal die Woche abends weg ist?

- Was ist, wenn sie sich einen neuen Freundeskreis aufbaut und das Tanzen mehr und mehr Raum einnimmt?

- Wie steht es um Eifersucht? Stört mich der Gedanke, dass meine Freundin mit anderen Männern tanzt, vielleicht sogar dort jemanden kennen lernt, der sie mir abspenstig machen könnte?

- Will ich alle Freizeitaktivitäten nur gemeinsam ausüben und würde mich nicht wohl fühlen, wenn ich "außen vor" bleibe?

- Je nachdem, wie es um die Beziehung steht, könnte auch die Befürchtung im Raum stehen, dass die Freundin plötzlich neue Impulse - fern des bisherigen Alltags - findet und sich "emanzipiert", indem sie sich eigene Freiräume und Hobbies sucht, vielleicht durch's Tanzen ihr Selbstbewusstsein steigert?


Das sind nur einige Gedanken, die einem in so einer Situation durch den Kopf schießen. Und wenn man zu schnell antwortet anstatt zu reflektieren, worum es einem geht, dann passiert es auch schnell, dass man sein "Mitspracherecht" nicht überlegt wahrnimmt.

Vielleicht, indem unser Beispiel-Mann prompt und brummelig dagegen ist, die beleidigte Leberwurst spielt oder gar seiner Freundin verbietet, alleine den Tanzkurs zu machen.

Vielleicht aber auch, indem er betont locker tut, weil er sich keine Blöße geben will oder sich nicht anzusprechen traut, dass er Bedenken oder Angst hat - und denkt, er müsste auf jeden Fall zustimmen und so tun, als ob alles okay wäre.

In beiden Fällen wäre die Reaktion sehr unüberlegt. Einmal würden die Wünsche und Bedürfnisse der Freundin unter den Tisch fallen, einmal seine.

Was also tun?

Wann immer die Entscheidung eines anderen Sie mitbetrifft, sollten Sie sich etwas Zeit nehmen. An anderer Stelle haben wir es schon mal betont: Die wenigsten Entscheidungen sind so dringend, dass sie von jetzt auf plötzlich getroffen werden müssen. Das gilt analog für Ihr "Mitspracherecht".


Die beste Reaktion, wenn Sie von einer Entscheidung betroffen sind, ist:

1. Erstmal Näheres herausfinden (Wer will was und warum?)

2. Inwiefern sind Sie selbst tatsächlich betroffen? (Welche Wünsche und Bedürfnisse werden aus Ihrer Warte berührt und in welcher Weise)?

Am besten schreiben Sie sich Ihre Gedanken dazu auf. Im nächsten Schritt trennen Sie:

3. Welche einzelnen Aspekte ergeben sich aus Punkt 1 und 2?
So sieht unser Beispielmann vielleicht, dass die Freundin Spaß am Tanzen hat und ist froh, wenn sie dies realisiert. Gleichzeitig kann er ein Riesenproblem damit haben, weil er schlichtweg eifersüchtig ist.


Wenn Sie sich differenziert mit der Entscheidung und Ihren Befindlichkeiten dazu auseinander gesetzt haben, können Sie diese der anderen Person ganz anders deutlich machen. Das gilt für Situationen in Ihrem Privatleben übrigens ganz genauso wie im Beruf mit Chef und Kollegen.

 

 
   
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(c) 1999-2010 objektiv. Bewerbung & Business, Christine Öttl und Gitte Härter GbR
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